AGB
Veloteria GmbH Seestr. 151, 8712 Stäfa
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Lieferungen
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen, sofern nicht nachträglich etwas anderes vereinbart wurde, zu den beim Vertragsabschluss bezeichneten, aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.
3. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist in der Regel unsere Geschäft und unsere Werkstatt. Service an Federgabeln und Dämpfern werden zum Teil in den entsprechenden markenspezifischen Servicecentern durchgeführt unter Verrechnung der Servicekosten und der Bearbeitungs- und Portokosten. Die Lieferfrist ist in diesem Falle abhängig von der Auftragslage.
5. Preise und Bezahlung
Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die für die Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden, insbesondere wenn daraus kein Auftrag erfolgt.
Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.
7. Sachmängel
a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 1 Woche zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt. Wird ein Sachschaden festgestellt, sollte das Fahrrad unverzüglich aus dem Betrieb genommen und zur Reparatur zurückgebracht werden. Für Folgeschäden, welche durch nicht beachten eines Mangels entstehen, haftet der Auftraggeber.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen
d) Für Schäden welche durch Verschleiss oder unsachgemässe Verwendung entstehen gibt es keine Garantie.
8. Garantie / Gewährleistung
Für Garantien an verkauften Waren haftet der Hersteller gemäss seinen Garantieleistungen und den gesetzlichen Anforderungen.
Gewährleistung gemäss Punkt 7 a-d) Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen
9. Sonstige Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch uns bzw. unser Personal in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages verursacht wurden, sofern uns ein Verschulden trifft. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen Waren entstehen.
10. Weitere Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stäfa.
Stäfa, 1. Januar 2017 Veloteria GmbH, Seestrasse 151, 8712 Stäfa
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Lieferungen
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen, sofern nicht nachträglich etwas anderes vereinbart wurde, zu den beim Vertragsabschluss bezeichneten, aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.
3. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist in der Regel unsere Geschäft und unsere Werkstatt. Service an Federgabeln und Dämpfern werden zum Teil in den entsprechenden markenspezifischen Servicecentern durchgeführt unter Verrechnung der Servicekosten und der Bearbeitungs- und Portokosten. Die Lieferfrist ist in diesem Falle abhängig von der Auftragslage.
5. Preise und Bezahlung
Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die für die Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden, insbesondere wenn daraus kein Auftrag erfolgt.
Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.
7. Sachmängel
a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 1 Woche zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt. Wird ein Sachschaden festgestellt, sollte das Fahrrad unverzüglich aus dem Betrieb genommen und zur Reparatur zurückgebracht werden. Für Folgeschäden, welche durch nicht beachten eines Mangels entstehen, haftet der Auftraggeber.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen
d) Für Schäden welche durch Verschleiss oder unsachgemässe Verwendung entstehen gibt es keine Garantie.
8. Garantie / Gewährleistung
Für Garantien an verkauften Waren haftet der Hersteller gemäss seinen Garantieleistungen und den gesetzlichen Anforderungen.
Gewährleistung gemäss Punkt 7 a-d) Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen
9. Sonstige Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch uns bzw. unser Personal in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages verursacht wurden, sofern uns ein Verschulden trifft. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen Waren entstehen.
10. Weitere Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stäfa.
Stäfa, 1. Januar 2017 Veloteria GmbH, Seestrasse 151, 8712 Stäfa